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Anzahl der Personen: 1
Ausrüstung
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Bitte lesen Sie die Mietbedingungen für Fahrräder:
Fahrradverleih-Ordnung
(Anlage zum Fahrrad-Mietvertrag) Gültig ab dem 1. Mai 2025
1. Diese Ordnung legt die Bedingungen für die Nutzung sowie den Umfang der Rechte und
Verantwortung der Personen fest, die Fahrräder im Eigentum der Firma AMBER SUITE
P.W TOMASZ JANISZEWSKI, Puławska 3, NIP: 8571065706, im Folgenden Vermieter
genannt, nutzen.
Reservierungen
2. Die Reservierung erfolgt telefonisch oder persönlich vor Ort. Nach dem Ausfüllen des
Formulars erhält der Mieter eine Bestätigung und Zahlungsdetails. Die Reservierung ist erst
nach Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters bestätigt.
Ausleihe des Fahrrads 3. Die Ausleihe erfolgt mit Zustimmung des Mieters zu den
Bedingungen dieser Ordnung. 4. Voraussetzung ist die Unterzeichnung des Mietvertrags und
die Hinterlegung einer Kaution. Die Ausleihzeiten sind 11:00 bis 20:00 Uhr. Bei mehrtägiger
Miete muss das Fahrrad täglich bis 20:00 Uhr zum Hotel zurückgebracht werden (Bereitstellung
am Folgetag). 5. Das Gerät wird am Tag der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. 6. Der
Mieter muss einen Lichtbildausweis vorlegen. Bei Barzahlung sind zwei Identitätsdokumente
erforderlich. 7. Die Gebühr wird im Voraus (Überweisung, BLIK, Karte oder Bar) erhoben. Die
Preisliste hängt im Hotel Amber Suite aus. 8. Die Kaution wird vor der Übergabe erhoben. Sie
beträgt 500 PLN für Hotelgäste und 1.000 PLN für externe Kunden. 9. Der Vermieter kann
die Vermietung ohne Angabe von Gründen verweigern.
Nutzung des Fahrrads 10. Der Vermieter erklärt, dass die Fahrräder technisch einwandfrei und
gemäß der StVZO ausgestattet sind. Für versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen.
11. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Fahrrad und alle Schäden vom Zeitpunkt
der Übergabe bis zur Rückgabe. 12. Im Schadensfall informiert der Vermieter den Mieter
innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe schriftlich per E-Mail (Rückgabeprotokoll). 13. Bei
Beschädigungen trägt der Mieter die Reparaturkosten. Diese werden von der Kaution
abgezogen (basierend auf Marktwerten für Teile und Service). 14. Übersteigen die Schäden die
Kaution, muss der Mieter die Differenz voll begleichen. 15. Bei Totalschaden ersetzt der Mieter
den vollen Anschaffungswert eines neuen Fahrrads desselben Typs. 16. Bei Diebstahl muss der
Mieter sofort die Polizei verständigen und die Anzeige beim Vermieter vorlegen. Der Mieter
haftet für den Neuwert des Fahrrads. 17. Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht eines
verantwortlichen Erwachsenen fahren. Ein Erwachsener darf maximal zwei Räder für
Minderjährige mieten. 18. Der Mieter haftet für Unfallfolgen, Stürze oder Gesundheitsschäden
und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter. 19. Eigenmächtige
Reparaturen oder Modifikationen sind untersagt. 20. Die Nutzung unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss ist verboten. 21. Eigenetransport des Fahrrads ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Vermieters erlaubt. 22. Der Transport des Fahrrads über die polnische
Staatsgrenze ist untersagt.
Schlussbestimmungen 23. Es gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches.
Datenschutz Gemäß Art. 13 DSGVO werden die Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung
verarbeitet. Verantwortlicher: P.W Tomasz Janiszewski, ul. Puławska 3, Międzywodzie